Mallorca Cartec "Technik Tips"





Dokumente



Welche Dokumente und Utensilien muss ich in Spanien mitführen?


Alle Autos müssen zwei Warndreiecke mitführen, die im Pannenfall mindestens 30 Meter vor und hinter dem Auto aufzustellen sind. Daneben muss bei einer Panne oder einem Unfall eine gelb- oder orangenfarbene, reflektierende Warnweste getragen werden. Weitere Pflicht-Utensilien sind Ersatzreifen, Wagenheber, Werkzeug zum Radwechsel und Ersatzlampen. Ebenfalls bei sich zu haben sind der Führerschein, die Fahrerlaubnis des Autos, der TÜV-Nachweis, die Steuerbescheinigung sowie die Versicherungspolice mit der letzten Beitragsrechnung. Bei ausländischen Fahrzeugen ist die grüne Versicherungskarte unbedingt mitzuführen. Nicht mitgeführt werden darf ein Reservekanister, in Notfällen findet man in Tankstellen spezielle Plastiktüten für den Kraftstoff. Das Abschleppen darf nur von zugelassenen Abschleppunternehmen durchgeführt werden, was meistens in der Autoversicherung enthalten ist. Ansonsten hilft auch der ADAC, ÖAMTC, RACC oder jeder andere Automobilclub des jeweiligen Mitglieds





Was muss ich vor und während der Fahrt beachten?


In Spanien besteht Helm- und Anschnallpflicht. Zuwiderhandlungen werden in der Regel mit 150 Euro geahndet. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden, wobei bei denen unter drei Jahren und kleiner als 1,50 m ein Kindersitz erforderlich ist. Die Anschnallpflicht gilt auch für die Rücksitze. Das Telefonieren ist während der Fahrt nur mit einer Freisprecheinrichtung zulässig. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille (Führerscheinneulinge: 0,3 Promille).





Geschwindigkeiten in Spanien


In geschlossenen Ortschaften: 50 km/h.

Auf Landstraßen: 90 km/h, PKW mit Anhänger und Wohnmobile 70 km/h.

Auf Schnellstraßen: 100 km/h, PKW mit Anhänger und Wohnmobile 80 km/h.

Auf Autobahnen: 120 km/h, PKW mit Anhänger 80 km/h, Wohnmobile 90 km/h.

Achtung: Bei Lieferwagen (Furgoneta) ist eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auf Landstraßen und Autobahnen vorgeschrieben! Dies gilt auch für die kleineren Fahrzeuge wie Renault Kangoo, Citroen Berlingo und Co., sofern sie als „Furgoneta“ zugelassen sind




KFZ - Ummeldung



Wann, wie und warum muss ich ein Fahrzeug ummelden?


In Spanien wird für die private Nutzung von Autos eine Zulassungssteuer von 12 % auf den

Wert des Fahrzeug in dem Moment der Ummeldung erhoben. (ggf. 7% wenn Benzinmotor

unter 1.600 ccm oder Dieselmotor unter 2.000 ccm).

Einige Personen, die hier in Spanien leben und Autos mit ausländischer Nummer fahren,

entkommen einfach dieser Steuer. Daher sind die Kontrollen des Fiskus verstärkt worden.

Diese Kontrollen bringen viel Unsicherheit mit sich.

Normalerweise werden die Kontrollen von der Policia Local vorgenommen, aber auch von

der Guardia Civil, da diese die Zuständigkeit über die Zollkontrollen und Spezialsteuern

haben. Die Überprüfungen und Abrechnungen werden, wie alle anderen staatlichen

Steuerarten, vom Finanzamt gemacht.

Die Anmeldung von neuen oder gebrauchten Fahrzeugs muss spätestens 30 Tage nach

dem Zeitpunkt erfolgen, an dem das Kfz erstmals in Spanien benutzt worden ist

(art. 65.1.d del Impuesto Especial sobre determinados Medios de Transporte,

Ley 38/1992, de 28 de diciembre de Impuestos Especiales).

Wenn dieses Datum nicht feststellbar ist, nimmt man das letztere Datum: Kaufdatum des

Fahrzeug oder das Datum, wo der Fahrer als “Residente” angesehen wird.

Diese Vorschrift gilt für alle ausländischen Personen, die hierzulande Eigentümer oder

Mieter irgendeiner Einrichtung sind (das könnte eine Wohnung oder ein Geschäft sein)

immer davon ausgehend, dass diese Person ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat.

Und das ist der Knackpunkt. Das Entscheidende ist, dass die Person, die das Fahrzeug

benutzt, steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig in Spanien ist. Es ist somit ganz

irrelevant, wer der Besitzer des Fahrzeug ist.

Es haben ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien die Personen, die sich gewöhnlich hier

aufhalten. Das Einkommenssteuergesetz sieht vor, dass eine Person hier in Spanien Ihren

gewöhnlichen Wohnsitz hat, wenn einer der nachstehenden Punkte in Kraft treten:

a) sich mehr als 183 Tage auf spanischen Staatsgebiet aufhalten

b) das in Spanien der Kernpunkt oder Stützpunkt der geschäftlichen Aktivitäten oder

Interessen sind

c) Wenn der Ehepartner, nicht legal getrennt, oder seine minderjährigen Kinder,

die von ihm abhängig sind, in Spanien leben

Mit welchen Folgen muss man rechnen wen man mit dem Auto mit deutschen Kennzeichen

von der Guardia Civil angehalten wird? Es gibt zwei mögliche Antworten auf diese Frage:

Wenn die Guardia Civil oder Policía Local herausfindet, dass man das Auto immer vor

demselben Geschäft parkt, wo Sie Geschäftsführer oder sogar der Besitzer sind, oder die

Kinder werden täglich damit zur Schule gefahren, dann ist man gemäß Punkt b) und c)

ansässig in Spanien. Dann wird es schwierig für Sie sein, die Vermutung der Ansässigkeit

abzuweisen. Sie werden die Zulassungssteuer bezahlen müssen.

Wenn man bei Ihnen die Dreier-Regel “183 Tage – Geschäft-Familie” nicht anwenden kann,

müssen Sie die Vermutung, dass Sie Resident sind, abweisen. Als nicht Steueransässiger,

wäre mein Rat, dass Sie beim deutschen Finanzamt ein Zertifikat beantragen, das bestätigt,

dass Sie dort steuerpflichtig sind. Dann lassen Sie es mit der “Den Haager Apostille”

beglaubigen und ins Spanische übersetzen. Führen Sie dieses Dokument immer bei sich im

Auto, zusammen mit Ihrem letzten Flugticket, dass Ihre letzte Einreise in Spanien

bestätigen kann. Wenn Sie diese Dokumente vorlegen, ist es sehr unwahrscheinlich,

dass ihr Auto stillgelegt wird, was zurzeit als Zwangmittel durchgeführt wird.

Es muss klar gestellt werden, dass es keinerlei Vorschriften, nach denen ein Ausländer,

der in Spanien nicht ansässig ist, gezwungen werden kann, hier sein Kfz anzumelden.

Man kann sein Fahrzeug nach Spanien bringen und hier mit ausländischen Nummernschildern

fahren. Es ist auch legal, den Wagen ständig hier zu lassen, wenn man zum Beispiel zum

spanischen Mallorca-Urlaub das eigene Auto nutzen will.

Haben Sie keinen deutschen Steuerbescheid, ist die 183 Tage Aufenthalt Regel genug

Grund, dass man somit direkt als steuerpflichtig angesehen wird. Das Problem ist, dass es

seitens der Verwaltung sehr schwierig ist dieses zu beweisen (dasselbe gilt auch für Sie,

das Gegenteil zu beweisen). Da nun die Beweise fehlen, wendet die Verwaltung die

Vermutung an. Was passiert dann? Da die Frist um das Auto anzumelden 30 Tag ist und

zwar ab dem Tag wo sie steuerpflichtig geworden sind, ist es einfach unmöglich

festzustellen, wann die Frist von 183 + 30 Tagen abläuft. Sie werden dann nicht nur die

12 % Steuern, sondern auch die Busse, die im besten Falle 40 % beträgt, zahlen müssen!




ITV - Änderungen ab 2010



ITV - TÜV Bekanntmachung


Es gibt zwei neue Informationen zu der technischen Überprüfung durch die spanische

Kontrollbehörde ITV. Seit dem 1. April 2010 werden Fahrzeuge in Spanien verstärkt

kontrolliert ob der Termin zur technischen Überprüfung noch gültig ist. Ab einem Ablaufdatum

von 10 Tagen, nach Fälligkeit der Prüfung, wird von der Guardia Civil der Fahrzeugschein

(Permiso de Circulacion) einbehalten und erst nach erfolgter Prüfung durch den ITV wieder

ausgehändigt. Außerdem ist eine Geldbuße von € 150,00 fällig.

Desweiteren muss ab dem 25. Mai 2010 bei Vorführung des Fahrzeugs auch der Nachweis

über die gezahlte KFZ Versicherung vorgelegt werden.

       



Reifen - das schwarze Gold -



Zeigen Sie Profil


Neue Reifen werden mit einer Profiltiefe von rund acht Millimetern ausgeliefert. Die gesetzlich

vorgeschriebene Profiltiefe beträgt 1,6mm. Bei einer Vollbremsung auf nasser Fahrbahn halbiert der

Neureifen den Bremsweg gegenüber einem abgefahrenen Reifen mit Mindestprofiltiefe! Tipp:

Reifen ab 3 mm Profiltiefe gegen neue Reifen austauschen. Mit abnehmender Profiltiefe verlängert

sich nicht nur der Bremsweg, auch die Gefahr von Aquaplaning steigt erheblich an. Eine Euro Münze eignet sich her- vorragend zur Messung. Wenn der goldene Rand verdeckt wird, ist die Profiltiefe ausreichend.







Die Sache mit der Luft


Erinnern Sie sich noch an den netten Herrn von der Tankstelle, der den Luftdruck überprüft hat?

Das ist passe. Heute sind Sie alleine für Ihr Fahrzeug verantwortlich. Kontrollieren Sie den Luftdruck bei normalem Betrieb ca. alle 2 Wochen und denken Sie auch an das Reserverad.

Den vorgeschriebenen Luftdruck ist je nach Fahr- zeughersteller in der Bedienungsanleitung oder

im Tankdeckel/Türholm vermerkt. Falscher Luftdruck erhöht den Verschleiß, beeinflusst das

Fahrverhalten negativ und erhöht den Kraftstoffverbrauch. Schlimmer noch: die meisten

Reifenschäden sind auf den falschen Luftdruck zurückzuführen.





Alt und gebrechlich


Gerade bei Fahrzeugen, die nicht regelmäßig gefahren werden entsteht der Eindruck, dass die

Reifen nach 10 Jahren und gutem Profil immer noch wie neu sind. Der Schein trügt. Reifen

bestehen zu einem hohen Anteil aus Naturkautschuk und altern. Sehen kann man das durch kleine

Risse an der Reifenseite und zwischen dem Profil. Im Alter härtet das Profil zudem aus. Schlechte

Straßenhaftung ist die Folge. Wie erkennt man das Alter einesReifens? Reifen aller Hersteller tragen eine sogenannte DOT - Nr. Der letzte Zahlenblock dieser DOT - Nr. (4 Zahlen) gibt das

Produktionsdatum an. Die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche, die letzten beiden Ziffern

das Pro- duktionsjahr. Im Beispielbild 3709 = Kalenderwoche 37 im Jahr 09 (2009).







Machen Sie sich ein Bild


Das sogenannte Reifenlaufbild verrät sehr viel über das Fahrzeug: Reifen mit diesen Auswaschungen lassen darauf schließen, dass die Stoßdämpfer defekt sind. Bei diesem Fahrzeug sind die Reifen einseitig abgefahren, was auf eine verstellte Achsgeometrie deutet. Bei diesem Fahrzeug wurde ein falscher Reifendruck verwendet.







Reifen ABC


Worauf Sie achten sollten?

- Profiltiefe

- Alter / Herstellungsdatum

- Luftdruck, immer am kalten Reifen und korrigieren. Drücke können achsweise differieren.

- Laufbild,  sind die Reifen gleichmäßig verschlissen.




Keep cool

       


Frostschtz im Fahrzeug


Im Volksmund bekannt als Glysantin ist auch in wärmeren Regionen Frostschutzmittel
für den Motor erforderlich. Neben dem Effekt, das Kühlsystem vor dem Einfrieren zu schützen,

bietet das spezielle Kühlmittel folgende Zusatzdienste:


- Frostschutz

- Schmierung der Wasserpumpe und Wasserkanäle

- Schützen der Stahl- und Gummileitungen

- Schützen des Motor- und Heizungskühlers

- Verhinderung von Ablagerungen und Kalkbildung

- Bessere Wärmeleitung somit auch einen besseren Wirkungsgrad für Ihren Motor

               


Kühlmittel ist eine chemische Flüssigkeit mit organischen Anteilen, die im Rahmen der

Inspektion alle zwei Jahre zu erneuern ist. Viele Motorschäden sind auf fehlende oder alte

Kühlflüssigkeit zurückzuführen.

Folgende Schäden können bei fehlendem oder alten Kühlmittel auftreten:


- Korrosion des Motor- und Heizungskühlers

- Korrosion de Kühlkreislaufes des Motors

- Zerstören der Wasserpumpe und Lagerung

- Zerstören sämtlicher Wasserdichtungen im Motor

- Zerstören der Zylinderkopfdichtung

- Überhitzung des Motors

- Zerstörung des Motors weil das Motoröl die Schmierung verliert

               

Daher empfehlen wir, das Kühlmittel in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und fehlendes

Kühlmittel immer mit der richtigen Flüssigkeit zu ergänzen !!!

Leitungswasser mit hohem Kalkanteil kann ebenfalls zu Schäden führen. Welches Kühlmittel zu

Ihrem Fahrzeug passt, entnehmen Sie der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs oder fragen

Sie in Ihrer Fachwerkstatt nach dem richtigen Produkt.

 



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