
Mallorca Cartec "Technik Tips"
Dokumente
Welche Dokumente und Utensilien muss ich in Spanien mitführen? | |
Alle Autos müssen zwei Warndreiecke mitführen, die im Pannenfall mindestens 30 Meter vor und hinter dem Auto aufzustellen sind. Daneben muss bei einer Panne oder einem Unfall eine gelb- oder orangenfarbene, reflektierende Warnweste getragen werden. Weitere Pflicht-Utensilien sind Ersatzreifen, Wagenheber, Werkzeug zum Radwechsel und Ersatzlampen. Ebenfalls bei sich zu haben sind der Führerschein, die Fahrerlaubnis des Autos, der TÜV-Nachweis, die Steuerbescheinigung sowie die Versicherungspolice mit der letzten Beitragsrechnung. Bei ausländischen Fahrzeugen ist die grüne Versicherungskarte unbedingt mitzuführen. Nicht mitgeführt werden darf ein Reservekanister, in Notfällen findet man in Tankstellen spezielle Plastiktüten für den Kraftstoff. Das Abschleppen darf nur von zugelassenen Abschleppunternehmen durchgeführt werden, was meistens in der Autoversicherung enthalten ist. Ansonsten hilft auch der ADAC, ÖAMTC, RACC oder jeder andere Automobilclub des jeweiligen Mitglieds | |
Was muss ich vor und während der Fahrt beachten? | |
In Spanien besteht Helm- und Anschnallpflicht. Zuwiderhandlungen werden in der Regel mit 150 Euro geahndet. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden, wobei bei denen unter drei Jahren und kleiner als 1,50 m ein Kindersitz erforderlich ist. Die Anschnallpflicht gilt auch für die Rücksitze. Das Telefonieren ist während der Fahrt nur mit einer Freisprecheinrichtung zulässig. Die Alkoholgrenze liegt bei 0,5 Promille (Führerscheinneulinge: 0,3 Promille). | |
Geschwindigkeiten in Spanien | |
In geschlossenen Ortschaften: 50 km/h. Auf Landstraßen: 90 km/h, PKW mit Anhänger und Wohnmobile 70 km/h. Auf Schnellstraßen: 100 km/h, PKW mit Anhänger und Wohnmobile 80 km/h. Auf Autobahnen: 120 km/h, PKW mit Anhänger 80 km/h, Wohnmobile 90 km/h. Achtung: Bei Lieferwagen (Furgoneta) ist eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h auf Landstraßen und Autobahnen vorgeschrieben! Dies gilt auch für die kleineren Fahrzeuge wie Renault Kangoo, Citroen Berlingo und Co., sofern sie als „Furgoneta“ zugelassen sind |
KFZ - Ummeldung
Wann, wie und warum muss ich ein Fahrzeug ummelden? | |
In Spanien wird für die private Nutzung von Autos eine Zulassungssteuer von 12 % auf den Wert des Fahrzeug in dem Moment der Ummeldung erhoben. (ggf. 7% wenn Benzinmotor unter 1.600 ccm oder Dieselmotor unter 2.000 ccm). Einige Personen, die hier in Spanien leben und Autos mit ausländischer Nummer fahren, entkommen einfach dieser Steuer. Daher sind die Kontrollen des Fiskus verstärkt worden. Diese Kontrollen bringen viel Unsicherheit mit sich. Normalerweise werden die Kontrollen von der Policia Local vorgenommen, aber auch von der Guardia Civil, da diese die Zuständigkeit über die Zollkontrollen und Spezialsteuern haben. Die Überprüfungen und Abrechnungen werden, wie alle anderen staatlichen Steuerarten, vom Finanzamt gemacht. Die Anmeldung von neuen oder gebrauchten Fahrzeugs muss spätestens 30 Tage nach dem Zeitpunkt erfolgen, an dem das Kfz erstmals in Spanien benutzt worden ist (art. 65.1.d del Impuesto Especial sobre determinados Medios de Transporte, Ley 38/1992, de 28 de diciembre de Impuestos Especiales). Wenn dieses Datum nicht feststellbar ist, nimmt man das letztere Datum: Kaufdatum des Fahrzeug oder das Datum, wo der Fahrer als “Residente” angesehen wird. Diese Vorschrift gilt für alle ausländischen Personen, die hierzulande Eigentümer oder Mieter irgendeiner Einrichtung sind (das könnte eine Wohnung oder ein Geschäft sein) immer davon ausgehend, dass diese Person ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien hat. Und das ist der Knackpunkt. Das Entscheidende ist, dass die Person, die das Fahrzeug benutzt, steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig in Spanien ist. Es ist somit ganz irrelevant, wer der Besitzer des Fahrzeug ist. Es haben ihren steuerlichen Wohnsitz in Spanien die Personen, die sich gewöhnlich hier aufhalten. Das Einkommenssteuergesetz sieht vor, dass eine Person hier in Spanien Ihren gewöhnlichen Wohnsitz hat, wenn einer der nachstehenden Punkte in Kraft treten: a) sich mehr als 183 Tage auf spanischen Staatsgebiet aufhalten b) das in Spanien der Kernpunkt oder Stützpunkt der geschäftlichen Aktivitäten oder Interessen sind c) Wenn der Ehepartner, nicht legal getrennt, oder seine minderjährigen Kinder, die von ihm abhängig sind, in Spanien leben Mit welchen Folgen muss man rechnen wen man mit dem Auto mit deutschen Kennzeichen von der Guardia Civil angehalten wird? Es gibt zwei mögliche Antworten auf diese Frage: Wenn die Guardia Civil oder Policía Local herausfindet, dass man das Auto immer vor demselben Geschäft parkt, wo Sie Geschäftsführer oder sogar der Besitzer sind, oder die Kinder werden täglich damit zur Schule gefahren, dann ist man gemäß Punkt b) und c) ansässig in Spanien. Dann wird es schwierig für Sie sein, die Vermutung der Ansässigkeit abzuweisen. Sie werden die Zulassungssteuer bezahlen müssen. Wenn man bei Ihnen die Dreier-Regel “183 Tage – Geschäft-Familie” nicht anwenden kann, müssen Sie die Vermutung, dass Sie Resident sind, abweisen. Als nicht Steueransässiger, wäre mein Rat, dass Sie beim deutschen Finanzamt ein Zertifikat beantragen, das bestätigt, dass Sie dort steuerpflichtig sind. Dann lassen Sie es mit der “Den Haager Apostille” beglaubigen und ins Spanische übersetzen. Führen Sie dieses Dokument immer bei sich im Auto, zusammen mit Ihrem letzten Flugticket, dass Ihre letzte Einreise in Spanien bestätigen kann. Wenn Sie diese Dokumente vorlegen, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ihr Auto stillgelegt wird, was zurzeit als Zwangmittel durchgeführt wird. Es muss klar gestellt werden, dass es keinerlei Vorschriften, nach denen ein Ausländer, der in Spanien nicht ansässig ist, gezwungen werden kann, hier sein Kfz anzumelden. Man kann sein Fahrzeug nach Spanien bringen und hier mit ausländischen Nummernschildern fahren. Es ist auch legal, den Wagen ständig hier zu lassen, wenn man zum Beispiel zum spanischen Mallorca-Urlaub das eigene Auto nutzen will. Haben Sie keinen deutschen Steuerbescheid, ist die 183 Tage Aufenthalt Regel genug Grund, dass man somit direkt als steuerpflichtig angesehen wird. Das Problem ist, dass es seitens der Verwaltung sehr schwierig ist dieses zu beweisen (dasselbe gilt auch für Sie, das Gegenteil zu beweisen). Da nun die Beweise fehlen, wendet die Verwaltung die Vermutung an. Was passiert dann? Da die Frist um das Auto anzumelden 30 Tag ist und zwar ab dem Tag wo sie steuerpflichtig geworden sind, ist es einfach unmöglich festzustellen, wann die Frist von 183 + 30 Tagen abläuft. Sie werden dann nicht nur die 12 % Steuern, sondern auch die Busse, die im besten Falle 40 % beträgt, zahlen müssen! |
ITV - Änderungen ab 2010
ITV - TÜV Bekanntmachung | |
Es gibt zwei neue Informationen zu der technischen Überprüfung durch die spanische Kontrollbehörde ITV. Seit dem 1. April 2010 werden Fahrzeuge in Spanien verstärkt kontrolliert ob der Termin zur technischen Überprüfung noch gültig ist. Ab einem Ablaufdatum von 10 Tagen, nach Fälligkeit der Prüfung, wird von der Guardia Civil der Fahrzeugschein (Permiso de Circulacion) einbehalten und erst nach erfolgter Prüfung durch den ITV wieder ausgehändigt. Außerdem ist eine Geldbuße von € 150,00 fällig. Desweiteren muss ab dem 25. Mai 2010 bei Vorführung des Fahrzeugs auch der Nachweis über die gezahlte KFZ Versicherung vorgelegt werden. |
Reifen - das schwarze Gold -
Zeigen Sie Profil | |
Neue Reifen werden mit einer Profiltiefe von rund acht Millimetern ausgeliefert. Die gesetzlich vorgeschriebene Profiltiefe beträgt 1,6mm. Bei einer Vollbremsung auf nasser Fahrbahn halbiert der Neureifen den Bremsweg gegenüber einem abgefahrenen Reifen mit Mindestprofiltiefe! Tipp: Reifen ab 3 mm Profiltiefe gegen neue Reifen austauschen. Mit abnehmender Profiltiefe verlängert sich nicht nur der Bremsweg, auch die Gefahr von Aquaplaning steigt erheblich an. Eine Euro Münze eignet sich her- vorragend zur Messung. Wenn der goldene Rand verdeckt wird, ist die Profiltiefe ausreichend. | |
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Die Sache mit der Luft | |
Erinnern Sie sich noch an den netten Herrn von der Tankstelle, der den Luftdruck überprüft hat? Das ist passe. Heute sind Sie alleine für Ihr Fahrzeug verantwortlich. Kontrollieren Sie den Luftdruck bei normalem Betrieb ca. alle 2 Wochen und denken Sie auch an das Reserverad. Den vorgeschriebenen Luftdruck ist je nach Fahr- zeughersteller in der Bedienungsanleitung oder im Tankdeckel/Türholm vermerkt. Falscher Luftdruck erhöht den Verschleiß, beeinflusst das Fahrverhalten negativ und erhöht den Kraftstoffverbrauch. Schlimmer noch: die meisten Reifenschäden sind auf den falschen Luftdruck zurückzuführen. | |
Alt und gebrechlich | |
Gerade bei Fahrzeugen, die nicht regelmäßig gefahren werden entsteht der Eindruck, dass die Reifen nach 10 Jahren und gutem Profil immer noch wie neu sind. Der Schein trügt. Reifen bestehen zu einem hohen Anteil aus Naturkautschuk und altern. Sehen kann man das durch kleine Risse an der Reifenseite und zwischen dem Profil. Im Alter härtet das Profil zudem aus. Schlechte Straßenhaftung ist die Folge. Wie erkennt man das Alter einesReifens? Reifen aller Hersteller tragen eine sogenannte DOT - Nr. Der letzte Zahlenblock dieser DOT - Nr. (4 Zahlen) gibt das Produktionsdatum an. Die ersten beiden Ziffern die Produktionswoche, die letzten beiden Ziffern das Pro- duktionsjahr. Im Beispielbild 3709 = Kalenderwoche 37 im Jahr 09 (2009). | |
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Machen Sie sich ein Bild | |
Das sogenannte Reifenlaufbild verrät sehr viel über das Fahrzeug: Reifen mit diesen Auswaschungen lassen darauf schließen, dass die Stoßdämpfer defekt sind. Bei diesem Fahrzeug sind die Reifen einseitig abgefahren, was auf eine verstellte Achsgeometrie deutet. Bei diesem Fahrzeug wurde ein falscher Reifendruck verwendet. | |
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Reifen ABC | |
Worauf Sie achten sollten? - Profiltiefe - Alter / Herstellungsdatum - Luftdruck, immer am kalten Reifen und korrigieren. Drücke können achsweise differieren. - Laufbild, sind die Reifen gleichmäßig verschlissen. |
Keep cool
Frostschtz im Fahrzeug | |
Im Volksmund bekannt als Glysantin ist auch in wärmeren Regionen Frostschutzmittel bietet das spezielle Kühlmittel folgende Zusatzdienste: - Frostschutz - Schmierung der Wasserpumpe und Wasserkanäle - Schützen der Stahl- und Gummileitungen - Schützen des Motor- und Heizungskühlers - Verhinderung von Ablagerungen und Kalkbildung - Bessere Wärmeleitung somit auch einen besseren Wirkungsgrad für Ihren Motor
Kühlmittel ist eine chemische Flüssigkeit mit organischen Anteilen, die im Rahmen der Inspektion alle zwei Jahre zu erneuern ist. Viele Motorschäden sind auf fehlende oder alte Kühlflüssigkeit zurückzuführen. Folgende Schäden können bei fehlendem oder alten Kühlmittel auftreten: - Korrosion des Motor- und Heizungskühlers - Korrosion de Kühlkreislaufes des Motors - Zerstören der Wasserpumpe und Lagerung - Zerstören sämtlicher Wasserdichtungen im Motor - Zerstören der Zylinderkopfdichtung - Überhitzung des Motors - Zerstörung des Motors weil das Motoröl die Schmierung verliert
Daher empfehlen wir, das Kühlmittel in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und fehlendes Kühlmittel immer mit der richtigen Flüssigkeit zu ergänzen !!! Leitungswasser mit hohem Kalkanteil kann ebenfalls zu Schäden führen. Welches Kühlmittel zu Ihrem Fahrzeug passt, entnehmen Sie der Bedienungsanleitung Ihres Fahrzeugs oder fragen Sie in Ihrer Fachwerkstatt nach dem richtigen Produkt. |
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